Verfügbare Fördermittel 2010: 53.000 Euro

FAQ

Auf wie viele Jahre ist das Projekt angelegt?
Das Projekt läuft von 2008 bis Ende 2011.

Wie viel Geld wird zur Verfügung gestellt?
Das Unternehmen stellt pro Jahr 500.000 € zur Verfügung. 200 Projekte können so pro Jahr mit maximal je 2.500 € gefördert werden.

Welche Kommunen können sich bewerben?
Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Billerbeck, Castrop-Rauxel, Datteln, Drensteinfurt, Fröndenberg, Gelsenkirchen, Geseke, Haltern am See, Hamminkeln, Hattingen, Havixbeck, Herten, Hille, Horstmar, Hüllhorst, Isselburg, Issum, Kevelaer, Laer, Linnich, Löhne, Lüdinghausen, Marl, Menden, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Oer-Erkenschwick, Olfen, Petershagen, Recklinghausen, Rheda-Wiedenbrück, Rheinberg, Rheurdt, Rietberg, Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Sprockhövel, Straelen, Uedem, Unna, Velbert, Verl, Waltrop, Warendorf, Weeze, Welver, Werl, Werne, Wickede, Xanten

Wie viele Projektförderungen pro Kommune und Jahr gibt es?
Jede der Kommunen (siehe „Welche Kommunen können sich bewerben?“) hat Anspruch auf mindestens eine Projektförderung pro Jahr. Die weiteren Projektförderungen werden nach Anzahl der von uns versorgten Einwohner in den jeweiligen Kommunen vergeben.

Werden auch schriftlich eingereichte Anträge in der Jurysitzung berücksichtigt?
Nein, nur online eingegangene Anträge können in der Jurysitzung bearbeitet werden.

Muss ich neben dem Online-Antrag weitere Informationen (z. B. Skizzen, Fotos) einreichen?
Der Online-Antrag ist völlig ausreichend. Dieser sollte allerdings so detailliert wie möglich ausgefüllt werden.

Wann tagt die Jury?
Das Datum der Jurysitzung sowie die jeweilige Bewerbungsfrist für Anträge zu diesem Termin wird rechtzeitig auf der Startseite dieses Internetauftritts bekannt gegeben.

Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Vor jeder Jurysitzung gibt es jedoch eine Bewerbungsfrist, die ca. drei Wochen vor dem Sitzungstermin endet. Nur Anträge, die bis zu diesem Termin eingegangen sind, können in der jeweiligen Jurysitzung berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn mein Antrag nach der Bewerbungsfrist eingeht?
Der Antrag wird automatisch in der nächsten Jurysitzung besprochen. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Wann muss man nach der Entscheidung mit der Projektumsetzung beginnen?
Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im gleichen Jahr beginnen.

Müssen die Projekte in irgendeiner Form dokumentiert werden?
Die geförderten Vereine/Institutionen verpflichten sich zu einer digitalen Abschlussdokumentation, die die zweckgebundene Mittelverwendung belegt. Die Dokumentationen werden online veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.

Bis wann muss die Projektpräsentation eingestellt werden?
Der Verein hat für die Präsentation genau ein Jahr Zeit. Wurde ein Projekt z. B. in der Jurysitzung am 16. Juni 2008 befürwortet, muss die Präsentation bis zum 16. Juni 2009 eingestellt werden.

Muss ich jedes Projekt präsentieren, auch wenn es sich um einen Folgeantrag handelt?
Ja, jedes Projekt muss präsentiert werden.

Benötige ich für jede Präsentation auch ein neues Passwort?
Nein, wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail registrieren, geben Sie sich selbst ein Passwort, mit dem Sie jede Ihrer Präsentationen bearbeiten können.

Woran erkenne ich, dass mein online abgesendeter Antrag bei Ihnen eingegangen ist?
Sobald Sie den Projektantrag abschicken, erscheint auf der Seite der Hinweis: „Ihre E-Mail wurde versendet. Sie erhalten eine Kopie Ihrer E-Mail. Ihr Antrag wurde in der Projektdatenbank gespeichert.“

Warum lässt sich ein Antrag nicht abschicken?
Eine mögliche Fehlerquelle sind Sonderzeichen in den so genannten Zahlenfeldern, z. B. bei der beantragten Fördersumme darf nur der Betrag (2500) eingegeben werden, „ca.“, „Euro“ oder Tausendertrennzeichen sowie Kommastellen sind Sonderzeichen. Auch in dem Postleitzahlenfeld kommt es vor, dass ein Leerzeichen hinter der Postleitzahl gesetzt wird. Auch das ist ein Sonderzeichen und der Antrag lässt sich nicht absenden.